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Die Unterbringung des Tieres im Club wird durch den Eigentümer zu den folgenden Bedingungen akzeptiert

1) Der Eigentümer versichert, dass das in Pflege gegebene Tier nicht gefährlich ist und frei von jeglicher ansteckender Krankheit ist.

2) Bei der Abgabe des Tieres müssen dessen Impfpass und sein Heimtierausweis abgegeben werden. Das Tier muss seit mehr als 15 Tagen und weniger als einem Jahr gegen die folgenden Krankheiten geimpft sein: Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und Tollwut. Empfohlene Behandlung: Wurmmittel, Mittel gegen Flohbefall.

3) Der Eigentümer verpflichtet sich dazu, schriftlich die von seinem Tier ausgehenden verschiedenen Gefahren mitzuteilen, insbesondere was den Charakter und die Physiologie des Tieres betrifft:  Rolligkeit bzw. Läufigkeit, Aggressivität, Ausreißen, Bellen, usw., sowie die medikamentösen Behandlungen oder Diäten (Ernährung) des Tieres, sowie, gegebenenfalls, die Abgabe der Medikamente oder der Spezialfuttermittel, die verabreicht werden müssen. Die durch die Erneuerung des Medikamentenrezepts entstehenden Kosten werden zu den Kosten der Unterbringung addiert, im Falle dass die Medikamente nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt wurden.

4) Wenn der Club nicht in der Lage ist, die Pflege in ausreichendem Maße durchzuführen, wird jedes kranke oder verletzte Tier von einem Tierarzt versorgt. Die Tierarztkosten fallen dem Eigentümer zur Last. Jede Vorauszahlung des Clubs wird diesem erstattet.

5) Die Haltungskosten werden bei der Abholung des Tieres bezahlt. Die Haltungskosten fallen ab dem Tag der Abgabe des Tieres bis zum Tag der Abholung an, einschließlich dieser Tage, unabhängig von der Uhrzeit der Abgabe bzw. Abholung des Tieres. Wenn der Eigentümer nicht in der Lage ist, sein nicht zum geplanten Datum abzuholen, muss er so schnell wie möglich den Club darüber informieren. Die Haltung wird weiterhin versichert sein; die Haltungskosten fallen bis zum Tag der tatsächlichen Abholung des Tieres an. Sollte der Eigentümer sein Tier nicht zum vorgesehenen Datum abholen, kann der Club 8 Tage nach der 1. Vorlage des Mahnungseinschreibens das als verlassen betrachtete Tier in das Tierheim bringen und die geschuldeten Beträge in Rechnung stellen.

6) Der Club behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen die Unterbringung eines Tieres zu verweigern, insbesondere wenn es sich um Hunde der 1. oder 2. Kategorie handelt.

7) Der Club garantiert das Wohlergehen des in seine Haltung gebrachten Tieres, und zwar unter Beachtung der Hygienevorschriften des französischen Erlasses vom 25. Oktober 1982, welcher die Bedingungen der Haltung und der Unterbringung von Haustieren festlegt. Sofern die Desinfektion der Räumlichkeiten jeden Tag vorgenommen wird, haftet der Club nicht für Krankheiten oder Epidemien, die während des Aufenthaltes des Tieres auftreten könnten. Dies gilt auch für den eventuellen Tod des Tieres im Laufe dessen Aufenthaltes. Im Falle des Todes des in Haltung gegebenen Tieres wird dieses dem Tierarzt übergeben, welcher die gekühlte Aufbewahrung des Tieres gewährleistet, und zwar zu den Kosten des Eigentümers, bis entschieden wird, was mit dem Kadaver des Tieres geschehen soll.  Die Aufbewahrung wird unter Vorbehalt der Beachtung der geltenden Hygienevorschriften durchgeführt.

8) Der Club haftet nur, wenn dessen Verschulden eindeutig festgestellt und ordnungsgemäß belegt werden kann. Der Club hat ausschließlich eine Mittelverpflichtung. In dieser Hinsicht wird das Tier am Ende seines Aufenthaltes als vom Eigentümer abgeholt betrachtet. Jede…..

Bernwiller, den 16 November 2006

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